Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausgabe 01/23
Anmeldungen
Anmeldungen zu den einzelnen Angeboten von Sniffari sind mittels Kontaktformular einzureichen.
Hunde
Die Hunde dürfen nur geimpft, entwurmt und in gesundem Zustand am Training teilnehmen.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, Sniffari vor der ersten Lektion über Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten, übermässige Aggression oder Ängstlichkeit ihrer Hunde zu informieren.
Die Teilnehmer halten sich an die Instruktionen von Sniffari. Insbesondere das Ableinen, der Freilauf sowie das Zusammenführen von Hunden darf nur auf Anweisung erfolgen. Die Hunde sind so zu halten, dass keine Gefährdung der leitenden Trainerin, anderer Kursteilnehmer und ihren Hunden, sowie Drittpersonen und anderer Tiere erfolgen kann.
Haftung
Für die Teilnehmer und deren Hunde muss eine ausreichende und gültige Haftpflichtversicherung vorliegen.
Die Teilnehmer haften für alle von ihnen und ihren Hunden verursachten Schäden. Es wird durch Sniffari keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden übernommen.
Eine Erfolgsgarantie der angestrebten Ziele kann durch Sniffari nicht abgegeben werden, da der Erfolg des Trainings, bedingt durch eine regelmässige und konsequente Anwendung der Trainingsregeln, massgeblich von den Teilnehmern selbst abhängt.
Besonderes: Anzeigepflicht bei aggressivem Verhalten
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind die Hundeausbildner dazu verpflichtet Hunde, welche ein übermässiges Aggressionsverhalten zeigen, bei der zuständigen kantonalen Stelle zu melden.
Beiträge
Der Beitrag für die Dienstleistungen von Sniffari ist jeweils im Anschluss an die Beratungs- bzw. Unterrichtsstunde in bar oder per TWINT zu begleichen. Bei Anmeldungen für ein Gruppentraining im Abo-Angebot ist der Beitrag vor dem ersten Training zu begleichen. Vorbehalten bleibt eine anderslautende Vereinbarung.
Fahrkosten
Als Ausgangsort für die Streckenberechnung gilt der Geschäftssitz von Sniffari in 6423 Seewen SZ. Der Zielort bestimmt sich nach vorgängiger Vereinbarung.
Rücktrittsbestimmungen
Eine Absage oder Verschiebung eines Termins durch die Teilnehmer muss spätestens 24 Stunden vor dessen Beginn erfolgen. Erfolgt sie nicht oder verspätet ist der volle Beitrag geschuldet.
Es liegt im Ermessen von Sniffari einen vereinbarten Termin abzusagen oder zu verschieben. Im Falle einer definitiven Absage werden allfällig zuvor erbrachte Beiträge zurückerstattet.
Datenschutz
Sämtliche Daten werden von Sniffari vertraulich behandelt und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Rechtsstand
Bei Rechtsstreitigkeiten gilt Schweizer Recht. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Sniffari, 6423 Seewen SZ.